LEISTUNGEN

als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Überblick

Öffentliche Bestellung und Vereidigung-Gütesiegel für Sachverstand

Die Bezeichnung „Gutachter / Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt und kann grundsätzlich von jeder Person gebraucht werden. Dies hat zur Folge, dass dementsprechend viele unprofessionelle Sachverständige am Markt sind.

Sachverständige müssen für eine öffentliche Bestellung besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Eignung nachweisen.

Die Bezeichnung des „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“ ist allerdings geschützt und der Sachverständige wird darauf vereidigt seine Sachverständigenleistungen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erbringen. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet!

PRIVATGUTACHTEN
GERICHTS-GUTACHTEN
SCHIEDSGUTACHTEN
BEWEIS-SICHERUNG
BERATUNG UND QUALITÄTS-SICHERUNG
ABNAHME-BEGLEITUNG

Im Folgenden werden oben genannte Gutachten bzw. Leistungen genauer beschrieben!

Ein Privatgutachten ist ein von einem Sachverständigen erstelltes Gutachten, das im Auftrag einer Privatperson oder eines Unternehmens erstellt wird. Im Gegensatz zu einem Gerichtsgutachten oder einem Gutachten im Rahmen eines behördlichen Verfahrens ist ein Privatgutachten nicht gerichtlich oder behördlich angeordnet und hat daher keine rechtliche Verbindlichkeit.

Ein Privatgutachten kann in vielen verschiedenen Bereichen erstellt werden und dient dazu einen Sachverhalt zu klären oder eine Schadenshöhe zu ermitteln.

Ein Privatgutachten wird von einem unabhängigen und neutralen Sachverständigen erstellt, der über eine entsprechende Fachkompetenz verfügt. Das Gutachten sollte objektiv und nachvollziehbar sein und alle relevanten Fakten und Daten enthalten.

Ein Gerichtsgutachten ist ein schriftliches Gutachten, das von einem Sachverständigen auf Anfrage eines Gerichts erstellt wird. Das Ziel eines Gerichtsgutachtens ist es, dem Gericht sachkundige Informationen zu liefern, um bei der Entscheidungsfindung zu helfen. Das Gericht kann das Gutachten als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren verwenden und die Schlussfolgerungen des Sachverständigen berücksichtigen.

Das Gerichtsgutachten wird in der Regel von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt, der über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in dem betreffenden Fachgebiet verfügt. Der Sachverständige muss eine klare und gut begründete Analyse durchführen und die Ergebnisse in einem verständlichen und überzeugenden Bericht präsentieren.

Ein Schiedsgutachten ist ein von einem neutralen Sachverständigen erstelltes Gutachten, das im Rahmen einer Schiedsvereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien zur Beilegung eines Konfliktes dient. Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren wird die Schiedsvereinbarung von den Parteien selbst getroffen und das Schiedsgutachten hat in der Regel dieselbe rechtliche Verbindlichkeit wie ein gerichtliches Urteil.

Ein Schiedsgutachten dient dazu einen Streit zwischen den Parteien zu klären, indem der Sachverständige eine Stellungnahme zu einem bestimmten Sachverhalt abgibt.

Die Schiedsvereinbarung kann auf verschiedene Arten getroffen werden, zum Beispiel durch eine Klausel in einem Vertrag oder durch eine separate Vereinbarung zwischen den Parteien. Die Auswahl des Sachverständigen erfolgt in der Regel gemeinsam durch die Parteien oder durch eine Schiedsinstitution.

Die Kosten für ein Schiedsgutachten werden in der Regel von den Parteien gemeinsam getragen. Die Höhe der Kosten hängt unter anderem von der Komplexität des Streitgegenstands und der Dauer des Verfahrens ab.

Die Beweissicherung am Bau ist ein Verfahren zur Dokumentation des Zustands eines Bauwerks zu einem bestimmten Zeitpunkt, um später eventuelle Mängel und Schäden beweissicher zu dokumentieren. Das Ziel ist es mögliche Ansprüche auf Gewährleistung und Schadensersatz zu sichern und Beweismittel für ein späteres Gerichtsverfahren zu sammeln.

Typischerweise wird die Beweissicherung am Bau von einem Sachverständigen durchgeführt, der den Zustand des Bauwerks dokumentiert und gegebenenfalls auch Messungen und Proben entnimmt. Dabei werden auch Bauteile, die später nicht mehr sichtbar sein werden, wie zum Beispiel die Dämmung, Holzunterkonstruktion, etc. dokumentiert.

Es handelt sich hierbei um eine Dienstleistung im Baugewerbe, die darauf abzielt die Qualität von Bauprojekten sicherzustellen und zu verbessern. Es werden Beratungsleistungen angeboten, um Probleme und Herausforderungen im Bauprozess zu lösen und eine optimale Umsetzung des Projekts zu gewährleisten. Die Qualitätssicherung umfasst dabei die Überprüfung von Bauplänen, Materialien und Arbeitsschritten, sowie die Überwachung von Bauvorgängen und Abschlussarbeiten. Ziel ist es Fehler und Mängel im Bauprozess zu vermeiden und eine qualitativ hochwertige Bauausführung sicherzustellen.

Der Abnahmebegleiter prüft die ausgeführten Arbeiten auf Mängel und dokumentiert diese. Bei Bedarf werden Nachbesserungen gefordert und gegebenenfalls weitere Nacharbeiten ausgeführt, bis die vereinbarte Qualität erreicht ist. Der Abnahmebegleiter kann auch bei der Abnahme von Bauteilen helfen und den Abschluss von Gewährleistungs- und Garantievereinbarungen unterstützen. Durch eine sorgfältige Abnahmebegleitung können spätere Streitigkeiten vermieden und eine hohe Qualität der Bauleistungen sichergestellt werden.

GUTACHTEN SPEZIELL FÜR:

  • Dachentwässerung
  • Dacheindeckungen in Falztechnik
  • Verkleidungen an Fassaden, Giebeln und Dachgauben
  • Attika- und Mauerabdeckungen
  • Allgemeine Dachverwahrungen
  • Industriell hergestellte Dach- und Fassadensysteme, Sandwichelemente
  • Kaminverwahrungen und -verkleidungen
  • Abdichtungen mit Kunststoff an Flachdächern, Balkonen und Garagen
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